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Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten (siehe Liste RKI) müssen bei Einreise einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test kann auch im Ausland (Risikogebiet) gemacht werden. Das Testergebnis muss (!) in schriftlicher Form in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden, ein Nachweis auf dem Handy ist nicht gültig. Des weiteren – und das wird oft vergessen oder nicht gewusst – müssen sich die Einreisenden aus einem Risikogebiet trotz negativem Test bei dem jeweils zuständigen Ordnungsamt melden (bei der Wohnsitzgemeinde/Stadt). Ansonsten kann ein Bußgeld verhängt werden, im schlimmsten Fall kann ein strafrechtliches Verfahren daraus entstehen (bei weiteren Ansteckungen).