Die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung endet mit dem Abschluss der staatlich anerkannten Erzieher/in. Das Berufspraktikum ist hierbei in den drei Ausbildungsjahren integriert. Die Auszubildenden erhalten von den Anstellungsträgern eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung.

Diese Ausbildung qualifiziert für die Arbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und der Arbeit mit Schulkindern.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit

Ziele
In der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erkennen die Schülerinnen und Schüler zu-nehmend übergeordnete Arbeits- und Zielzusammenhänge, die für ein eigenständiges berufliches Handeln notwendig sind. Dazu gehört die Reflexion der Auswirkungen ihres Handelns auf nach-folgende Prozesse, weitere arbeitsplatzspezifische Kompetenzen sowie fachtheoretische Spezialkenntnisse. (Auszug Lehrplan 23BKSP)
Unterrichtsorganisation
Im ersten Schuljahr besteht die Woche aus 3 Schultagen und 2 Praxistagen. Im 2. und 3. Schuljahr folgen Praxisphasen mit einem Schultag pro Woche und Blockunterricht im Wechsel. Praktika in unterschiedlichen Altersgruppen (ggf. als Fremdpraktikum) finden statt. Tariflicher Urlaubsanspruch statt Ferien (Urlaub muss in den Schulferien genommen werden)
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht Lehr – und Lernmittelfreiheit nach den Vorgaben des Landes Baden- Württemberg. Es entstehen lediglich Kosten für Hospitationen, Studienfahrten etc.
Prüfungen
Facharbeit mit Kolloquium, Schriftliche Prüfung, mündliche Prüfungen
Abschluss der Ausbildung
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher. Während der dreijährigen Ausbildung müssen von der Schule begleitete Praktika mit drei unterschiedlichen Altersgruppen (0-3 Jahre, 3-6 Jahre, Schulkindalter) absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen


  1. Ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und
  2. ein mittlerer Bildungsabschluss und
  3. erfolgreicher Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (sozialpädagogisches Handeln mindestens Note ausreichend)
  4. Eignung zum Beruf der Erzieherin

Weitere Zugangsmöglichkeiten:

 für Abiturienten/Schüler und Schülerinnen mit Fachhochschulreife mit sechswöchigem Praktikumsnachweis

oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoflyer)

Anmeldung


Anmeldungen sind jederzeit mit dem Anmeldebogen direkt an der CHS möglich.