Die vierjährige praxisintegrierte Ausbildung endet mit dem Abschluss der staatlich anerkannten Erzieher/in. Das Berufspraktikum ist hierbei in den vier Ausbildungsjahren integriert. Die Auszubildenden erhalten von den Anstellungsträgern eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung.

Diese Ausbildung qualifiziert für die Arbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und der Arbeit mit Schulkindern.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Förderanträge müssen hier vor Beginn der Ausbildung/Umschulung gestellt werden. Bildungsgutscheine für den Ausbildungsbeginn im September müssen spätestens im Juli bei der Schule vorgelegt werden.

Ziele
In der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erkennen die Schülerinnen und Schüler zunehmend übergeordnete Arbeits- und Zielzusammenhänge, die für ein eigenständiges berufliches Handeln notwendig sind. Dazu gehört die Reflexion der Auswirkungen ihres Handelns auf nach-folgende Prozesse, weitere arbeitsplatzspezifische Kompetenzen sowie fachtheoretische Spezialkenntnisse. (Auszug Lehrplan 4 BKSP)
Unterrichtsorganisation
Die Unterrichtszeiten sind überwiegend vormittags. Die Woche besteht aus drei Schultagen und zwei Praxistagen. (In den Schulferien sind es fünf Praxistage) Praktika in unterschiedlichen Altersgruppen (ggf. als Fremdpraktikum). Tariflicher Urlaubsanspruch statt Ferien (Urlaub muss in den Schulferien genommen werden)
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht Lehr – und Lernmittelfreiheit nach den Vorgaben des Landes Baden- Württemberg. Es entstehen lediglich Kosten für Hospitationen, Studienfahrten etc.
Prüfungen
Facharbeit mit Kolloquium, Schriftliche Prüfung, mündliche Prüfungen
Abschluss der Ausbildung
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher. Während der vierjährigen Ausbildung müssen von der Schule begleitete Praktika mit drei unterschiedlichen Altersgruppen (0-3 Jahre, 3-6 Jahre, Schulkindalter) absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen


  1. Ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und
  2. ein mittlerer Bildungsabschluss und
  3. erfolgreicher Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (sozialpädagogisches Handeln mindestens Note ausreichend)
  4. Eignung zum Beruf der Erzieherin

Weitere Zugangsmöglichkeiten:

 für Abiturienten/Schüler und Schülerinnen mit Fachhochschulreife mit sechswöchigem Praktikumsnachweis

oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoflyer)

Anmeldung


Anmeldungen sind jederzeit mit dem Anmeldebogen direkt an der CHS möglich.